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   BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81   

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https://dejure.org/1981,1261
BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81 (https://dejure.org/1981,1261)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1981 - 3 StR 225/81 (https://dejure.org/1981,1261)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1981 - 3 StR 225/81 (https://dejure.org/1981,1261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen des Handeltreibens - Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit (Aufenthalt in Holland und in der Türkei)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 602
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240; BGH NJW 1979, 1259; 1981, 1325, 1326) fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn sie nur einmal oder gelegentlich ausgeübt wird oder bloß vermittelnder Art ist.

    Es kommt für die Erfüllung des Tatbestands weiter nicht darauf an, ob der mit der Tätigkeit erstrebte Umsatz gelingt (BGHSt 29, 239, 240; BGH NJW 1979, 1259).

    Täterschaft scheidet aus, wenn es um eine ganz untergeordnete Tätigkeit - zum Beispiel bei der Weitergabe der Ware - geht (BGHSt 29, 239, 240).

    So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (vgl. zur Beihilfe: BGHSt 29, 239, 244; BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 12/80; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80; Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 303/80; Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 544/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 615/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 749/80; zur Mittäterschaft: BGH, Beschluß vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt; Beschluß vom 25. Mai 1981 - 3 StR 160/81).

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240; BGH NJW 1979, 1259; 1981, 1325, 1326) fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn sie nur einmal oder gelegentlich ausgeübt wird oder bloß vermittelnder Art ist.

    Es kommt für die Erfüllung des Tatbestands weiter nicht darauf an, ob der mit der Tätigkeit erstrebte Umsatz gelingt (BGHSt 29, 239, 240; BGH NJW 1979, 1259).

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, Art und Umfang der Tatbeteiligung sowie eine Tatherrschaft des Beschuldigten sein (BGH NJW 1979, 1259).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240; BGH NJW 1979, 1259; 1981, 1325, 1326) fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn sie nur einmal oder gelegentlich ausgeübt wird oder bloß vermittelnder Art ist.
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